Änderungen des IGZ-Tarifvertrages

Seit 01.04.2020 sind Änderungen des IGZ-Tarifvertrages in Kraft getreten.

Diese beziehen sich weitestgehend auf unsere klassische Faktorkalkulation, welche dadurch zum 01.01.2021 angepasst werden. Zu den prägnantesten Abwandlungen gehören zum einen veränderte Urlaubsansprüche sowie eine gesonderte Einstufung innerhalb der Entgeltgruppen 2a und 2b. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit bei uns melden!

 

Unsere Arbeit – Für Arbeitgeber

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Ihre Vorteile im Überblick