Aktuelle Fragen zum Coronavirus

Seit Wochen beschäftigt uns nur ein Thema, das CORONAVIRUS. Was das speziell für Dich als Rehbach Mitarbeiter bedeutet, erfährst Du hier und auf unseren Social-Media-Kanälen.
   

Allgemein

Darf ich während der Kontaktsperre arbeiten gehen?

Ja, Du darfst weiter zur Arbeit gehen. Die Regeln, wie der Mindestabstand von 1,5m, gelten aber natürlich auch am Arbeitsplatz.

Welche Schutzmaßnahmen ergreift die Rehbach GmbH?

Um Dich bestmöglich schützen zu können, haben wir entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen. Wir verzichten auf persönliche Kontakte - sollte es in Einzelfällen nicht anders möglich sein, achten wir darauf den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Telefonisch und per Email sind wir jederzeit für Dich da! Mit den verschärften Hygienebestimmungen und Schutzmaßnahmen ist es möglich das Infektionsrisiko zu minimieren.

Entgeltfortzahlung

Habe ich im Fall einer vorübergehenden Betriebsstörung oder –schließung Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Grundsätzlich gilt, dass Dein Anspruch auf Entgelt auch dann bestehen bleibt, wenn der Betrieb aufgrund des Coronavirus die Betriebstätigkeit vorübergehend einstellen muss. Vorausgesetzt Du bist arbeitsfähig und arbeitsbereit.

Kurzarbeitergeld

Was ist Kurzarbeitergeld

Wenn Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt und genehmigt wurde, zahlen wir als Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn und bekommen dies von der Agentur für Arbeit erstattet.

Was passiert, wenn die Niederlassung Kurzarbeit angeordnet hat?

Keine Sorge! Du verlierst Deine Beschäftigung nicht. Wenn unser Kunde die Arbeitszeit verkürzt oder selbst in Kurzarbeit geht und Dich als Mitarbeiter behält, dann wird unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld bezahlt. Wenn unser Kunde Dich aber abmeldet, suchen wir für Dich eine anderweitige Einsatzmöglichkeit. Sollte dies auch nicht möglich sein, bekommst Du Kurzarbeitergeld.

In welcher Höhe wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Kurzarbeiter erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts – mit Kindern sind es 67 %.

Rechte und Pflichten bei der Arbeit

Was tun bei auftretenden Symptomen?

Wende Dich in diesem Fall zunächst an Deinen Hausarzt oder wähle die 116117, wenn Du die Sorge hast, Dich mit dem Coronavirus infiziert zu haben. Anschließend ist es unbedingt notwendig Deine zuständige Niederlassung davon in Kenntnis zu setzen, um die notwendigen präventiven Maßnahmen einleiten zu können.

Was passiert, wenn ich an COVID-19 erkrankt bin?

Solltest Du durch die Infektion mit dem Coronavirus arbeitsunfähig erkrankt sein und somit Deiner Arbeitsleistung nicht nachkommen können, besteht wie bei jeder Erkrankung ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Du solltest Dich in diesem Fall aber umgehend bei uns melden, damit wir entsprechend informiert sind.

Wie komme ich zur Arbeit?

Seit dem 21.03.2020 wurde ein Sonderfahrplan eingeführt, welcher Dir trotz eines verringerten Angebots im Schienenpersonennahverkehr die Möglichkeit gibt, mobil zu bleiben. Näheres dazu unter: https://www.mobil.nrw/

Sollte es dennoch dazu kommen, dass Du Deinen Arbeitsplatz nicht erreichen kannst, gib Deiner Niederlassung bitte umgehend Bescheid. Wir kümmern uns gemeinsam um eine Lösung.

Was passiert, wenn mein Kind nicht in der Kita / Schule betreut werden kann?

Bitte versuche zunächst selbstständig eine anderweitige Kinderbetreuung zu finden, wie z. B. die Betreuung durch den anderen Elternteil. Ist dies nicht möglich, melde Dich bitte bei Deiner zuständigen Niederlassung, um das weitere Vorgehen zu klären.

Was ändert sich aufgrund der jetzigen Situation bei REHBACH?

Für unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Kunden arbeiten wir ständig an Problemlösungen um der aktuellen Lage gerecht zu werden. Deine Ansprechpartner und die zentralen Einheiten wie Lohn, Recht und Auftrag sind weiterhin für Dich da. Sollte sich etwas Grundlegendes für Dich ändern, wirst Du zeitnah persönlich von uns kontaktiert und informiert.

Finden persönliche Kontakte noch statt?

Wenn es sich vermeiden lässt, verzichten wir auf persönliche Kontakte und kommunizieren mit Dir per Telefon, Email oder Video-Call. Sollte es zu Unannehmlichkeiten wie z.B. schwere telefonische Erreichbarkeit oder verzögerte Rückmeldungen kommen, bitten wir um Dein Verständnis!

Wo kann ich meine Unterlagen abgeben?

Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Dich, Deine Unterlagen entweder in den Hausbriefkasten Deiner zuständigen Niederlassung zu werfen oder per E-Mail zu senden. Anschrift und Telefonnummern findest Du unter Standorte (https://rehbach-personal.de/standorte/)


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